
Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
für Neueinsteiger/-innen und erfahrene Fahrer/-innen, Personenverkehr bis zum 10. September 2013 und Güterverkehr bis zum 10. September 2014.
Alle 5 Jahre Wiederholung der Weiterbildung von 5 Modulen je Personen- und Güterverkehr. 1 Modul hat 7 Stunden zu 60 Minuten und zusammen-hängend.
Die Ausbilder und Dozenten sowie die Unterrichtsräume müssen von den Behörden anerkannt sein.
Firmenseminare in Ihren Gebäuden sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Personenverkehr
Modul 1 Eco-Training
Modul 2 Markt und Image
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Modul 5 Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Güterverkehr
Modul 1 Eco-Training
Modul 2 Sozialvorschriften
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
Modul 5 Ladungssicherung