Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

für Neueinsteiger/-innen und erfahrene Fahrer/-innen, Personenverkehr bis zum 10. September 2013 und Güterverkehr bis zum 10. September 2014.

Alle 5 Jahre Wiederholung der Weiterbildung von 5 Modulen je Personen- und Güterverkehr. 1 Modul hat 7 Stunden zu 60 Minuten und zusammen-hängend. 

Die Ausbilder und Dozenten sowie die Unterrichtsräume müssen von den Behörden anerkannt sein. 

Firmenseminare in Ihren Gebäuden sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Personenverkehr

Modul 1        Eco-Training

Modul 2        Markt und Image

Modul 3        Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4        Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

Modul 5        Fahrgastsicherheit und Gesundheit

 

Güterverkehr

Modul 1        Eco-Training

Modul 2        Sozialvorschriften

Modul 3        Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4        Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi

Modul 5        Ladungssicherung